Schmerz!
"Ein Patient erleidet einen Sturz mit dem Fahrrad und schlägt dabei mit dem Genitale auf den Fahrradrahmen auf."
"Ein Patient erleidet beim Geschlechtsverkehr ein Trauma. Er verspürt einen plötzlichen Schmerz im Penis. Sehr schnell entwickelt sich ein einseitiges Hämatom und eine Penisverkrümmung."
"Bei einer frischen ausgedehnten perianalen Pfählungsverletzung mit Durchtrennung der muskulären Sphinkteren..."
Echt, Leute! Passt mal besser auf euch auf!
"Ein Patient erleidet beim Geschlechtsverkehr ein Trauma. Er verspürt einen plötzlichen Schmerz im Penis. Sehr schnell entwickelt sich ein einseitiges Hämatom und eine Penisverkrümmung."
"Bei einer frischen ausgedehnten perianalen Pfählungsverletzung mit Durchtrennung der muskulären Sphinkteren..."
Echt, Leute! Passt mal besser auf euch auf!
rotkaeppchen - 20. Aug, 19:39
worthwords (anonym) - 3. Sep, 11:47
Anderer Schmerz
Liebes Rotkäppchen,
damit Du auch mal etwas zurückbekommst (ausser Annerkennung und Lob von Deinen Lesern) hier eine kurze Meldung in Sachen Medizin des LG Koblenz:
Zur Haftung eines Krankenhauses wegen des Verlusts einer Schädeldecke
LG Koblenz, Urteil vom 22.08.2007, Az. 10 O 50/05
Das LG Koblenz hat dem Patienten eines Koblenzer Krankenhauses wegen der unsachgemäßen Einlagerung seiner Schädeldecke, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingesetzt werden sollte, jedoch mangels ausreichender Kühlung nicht mehr verwendet werden konnte, ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro zugesprochen. Dies begründet eine schuldhafte Pflichtverletzung des Behandlungsvertrages, weil es der Beklagten oblegen hat, die Schädeldecke fachgerecht so zu lagern, dass diese nicht durch zu hohe Temperaturen beschädigt wird.
PS: Ich persönlich fände es schade, wenn Du nicht mehr schreiben würdest. Ob behinderte Kinder süß sind oder nicht, liegt ganz im Auge des Betrachters; deshalb kann man sich über "Rainman" und "Forrest Gump" trefflich streiten. Verwerflich finde ich das nicht.
damit Du auch mal etwas zurückbekommst (ausser Annerkennung und Lob von Deinen Lesern) hier eine kurze Meldung in Sachen Medizin des LG Koblenz:
Zur Haftung eines Krankenhauses wegen des Verlusts einer Schädeldecke
LG Koblenz, Urteil vom 22.08.2007, Az. 10 O 50/05
Das LG Koblenz hat dem Patienten eines Koblenzer Krankenhauses wegen der unsachgemäßen Einlagerung seiner Schädeldecke, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingesetzt werden sollte, jedoch mangels ausreichender Kühlung nicht mehr verwendet werden konnte, ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro zugesprochen. Dies begründet eine schuldhafte Pflichtverletzung des Behandlungsvertrages, weil es der Beklagten oblegen hat, die Schädeldecke fachgerecht so zu lagern, dass diese nicht durch zu hohe Temperaturen beschädigt wird.
PS: Ich persönlich fände es schade, wenn Du nicht mehr schreiben würdest. Ob behinderte Kinder süß sind oder nicht, liegt ganz im Auge des Betrachters; deshalb kann man sich über "Rainman" und "Forrest Gump" trefflich streiten. Verwerflich finde ich das nicht.


So was gehört zum Erwachsenwerden dazu, da führt einfach kein Weg dran vorbei.
Leider.